Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemein
1.1 Unsere nachstehenden Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht
mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen
werden.
1.2 Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch
für künftige Geschäfte. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt.
1.3 . Mündliche und telefonische Abmachungen sind nur wirksam, wenn
sie nach dem Abschluss von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst
durch unsere Auftragsbestätigung verbindlich.
2.3 Alle Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden sind
schriftlich zu treffen.
3. Preise
3.1 Unsere Preise gelten ab Werk (Göttingen) oder Auslieferungslager
ohne Mehrwertsteuer. Fracht und Zollkosten werden getrennt
berechnet. Unsere Preise sind freibleibend.
3.2 Verpackung wird von uns übernommen.
3.3 Wir sind nicht zur Annahme von Anschlussverträgen verpflichtet
und nicht an die Preise gebunden, die bei vorangegangenen
Bestellungen vereinbart wurden.
4. Versand, Gefahrenübergang
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, wählen wir Versandart und
Verpackung nach bestem Ermessen.
4.2 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem
Verlassen des Werkes oder Auslieferungslager auf den Besteller über.
Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht
die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft über.
5. Lieferung
5.1 Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des
Auftrages erforderlichen Unterlagen. Die Lieferfrist gilt auch als
eingehalten mit Meldung unserer Versandbereitschaft, wenn die
Versendung aber ohne unser Verschulden unmöglich ist.
5.2 Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.
5.3 Ereignisse höherer Gewalt verlängern die Lieferzeit angemessen.
6. Haftung für Mängel
Begründete Beanstandungen gleich welcher Art können nur innerhalb 10
Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. In solchen Fällen
behalten wir uns die Zurücknahme der Ware, Preisminderung oder die
Mängelbeseitigung in angemessener Frist vor.
Um Reklamationen der Einzelstücke die in unserer Werkstatt
hergestellt werden, zu vermeiden, soll der Käufer die bestellte Ware
vor der Auslieferung oder nach Aufforderung bei uns besichtigen.
Reklamationen jeder Art berechtigen nicht zu Zahlungsverzögerungen.
Holz ist ein gewachsener Werkstoff. Furniere und Massivholz fallen
in Farbe und Struktur unterschiedlich aus. Naturbedingte
Unterschiede und Eigenarten sind kein Reklamationsgrund.
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche
gegenüber dem Käufer unser Eigentum. Auch wenn Teile der Rechnung
bezahlt wurden.
8. Zahlung
Die vereinbarten Zahlungsbedingungen sind einzuhalten.
8.1 Zahlung bei Lieferung, bei größerer Auftragssumme Vorauszahlung
oder Zwischenfinanzierung.
8.2 Bei Lieferung ins Ausland nur Vorauszahlung oder gegen
Bankakzept bei einer Deutschen Bank. Zahlungen sind in Euro zu
leisten.
8.3 Schecks, Wechsel, und dergleichen werden nur nach besonderer
Vereinbarung und nur Zahlungshalber angenommen. Alle mit der
Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung ist Göttingen. Erfüllungsort für Zahlung
und. Gerichtsstand ist, auch für Wechselstreitigkeiten, Göttingen.